Montag, 9. August 2010

Best of Richter Walkers Urteilsbegründung

Wenn man Richter Walkers 138-seitige Urteilsbegründung im Fall Perry vs. Schwarzenegger liest, kommt man sich nicht vor als würde einem juristisches Kauderwelsch um die Ohren gehauen. Vielmehr meint man eine poentierte und tiefgründige Analyse des vorliegenden Beweismaterials in einer klaren Sprache zu lesen. Trotz der wenigen, ihren eigenen Zwecken hilfreichen, Zeugen- und Expertenaussagen, kann man Walker nicht vorwerfen diese Aussagen unzureichend in seiner Analyse berücksichtigt zu haben. Lange war eine Urteilsbegründung nicht mehr so spannend.

Hier nun die besten Zitate (und für die Faulen unter euch auch noch in Übersetzung):

"Moral disapproval alone is an improper basis on which to deny rights to gay men and lesbians … the evidence shows Proposition 8 does nothing more then enshrine in the California Constitution the notion that opposite-sex couples are superior to same-sex couples … the court concludes that Proposition 8 is unconstitutional."

"Moralische Missbilligung allein ist eine nicht angemessene Grundlage, um schwulen Männern und Lesben Rechte zu verweigern ... die Beweise zeigen, dass Proposition 8 nichts anderes tut als die Auffassung heterosexuelle Paare seinen homosexuellen Paaren übergeordnet, in der kalifornischen Verfassung zu verankern ... das Gericht schlussfolgert, dass Proposition 8 gegen die Verfassung verstößt."

"That the majority of California voters supported Proposition 8 is irrelevant, as fundamental rights may not be submitted to [a] vote; they depend on the outcome of no elections."

"Dass die Mehrheit der kalifornischen Wähler Proposition 8 unterstützte, ist irrelevant, da Grundrechte nie zur Abstimmung gestellt werden dürfen; sie hängen nie vom Ausgang von Wahlen ab." 

"The evidence shows that the movement of marriage away from a gendered institution and toward an institution free from state-mandated gender roles reflects an evolution in the understanding of gender rather than a change in marriage. The evidence did not show any historical purpose for excluding same-sex couples from marriage, as states have never required spouses to have an ability or willingness to procreate in order to marry. Rather, the exclusion exists as an artefact of a time when the genders were seen as having distinct roles in society and in marriage. That time has passed. The right to marry has been historically and remains the right to choose a spouse and, with mutual consent, join together and form a household. Race and gender restrictions shaped marriage during eras of race and gender inequality, but such restrictions were never part of the historical core of the institution of marriage. Today, gender is not relevant to the state in determining spouses’ obligations to each other and to their dependents.

"Die Beweise zeigen, dass die Entwicklung der Ehe weg von einer geschlechterspezifischen Institution und hin zu einer Institution frei von staatlich verordneten Geschlechterrollen, eher eine Evolution im Verständlis der Geschlechter widerspiegelt als einen Wandel der Ehe. Die Beweise zeigen keinen historischen Vorsatz um gleichgeschlechtliche Paare von der Ehe auszuschließen, da Staaten von Ehegatten niemals die Fortpflanzungsfähigkeit oder den -willen als Voraussetzung für die Eheschließung verlangt haben. Das Recht zu heiraten war historisch gesehen und ist das Recht in gegenseitigem Einverständnis einen Ehegatten zu wählen, zusammen zu kommen und sich in einem Haushalt zu vereinen. Beschränkungen von Rasse und Geschlecht haben die Institution der Ehe während Zeiten von Rassen- und Geschlechterungleichheit beeinflusst, doch diese Einschränkungen waren niemals Teil des historischen Kerns der Ehe. Heute ist das Geschlecht für den Staat irrelevant wenn sich auf die Beistandspflicht der Ehegatten und der von ihnen Abhängigen bezogen wird."

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